Partnerschaftlich & patientenzentriert wollen wir die beste gesundheitliche Versorgungsqualität für jeden Einzelnen gewährleisten. Dafür vernetzen wir über unser Portal alle Teilnehmer des Gesundheitssystems digital zu einem Gesundheitsnetzwerk.
Wir unterstützen Sie bei der optimalen Integration des Portals in Ihre internen Abläufe und begleiten Ihr Projekt von Anfang bis Ende. Unsere innovativen Softwareexperten garantieren die sichere technische Umsetzung. Unsere erfahrenen Change-Experten begleiten mit Ihnen die Veränderungen, die mit der Anpassung Ihrer Prozesse einhergehen.
"Meine langjährige Tätigkeit in der Klinikleitung hat mir gezeigt, wie wichtig funktionierende Schnittstellen zwischen allen Sektoren des Gesundheitssystems sind. Die Kooperation zwischen allen Mitarbeitenden ist dabei die Basis für den Erfolg."
Der Einsatz des etnenos Versorgungsportals reduziert die Suchzeit nach dem geeigneten Nachversorger für den Patienten auf ein Minimum. Die Überleitung des stationären Patienten in die nachfolgende Behandlung erfolgt schnell, effizient und reibungslos. Die aufwendige telefonische Suche nach einem freien Bett in einer Rehaklinik, einem Pflegeplatz oder der ambulanten Weiterversorgung entfällt. Das Entlassmanagement Ihrer Klinik bekommt mehr Zeit für die persönliche Betreuung der Patienten.
Informationen zum Patienten (z. B. Arztbrief) können schnell und sicher übermittelt werden. Damit kann die weitere Behandlung bereits weit vor Eintreffen des Patienten vorbereitet und geplant werden.
Krankenhäuser können dieses Portal als standardisierten Prozess in ihren eigenen Überleitungsprozess einbinden. Der Patient ist in die Planung der weiteren Behandlung stets involviert.
Alle Daten, die über das etnenos Versorgungsportal bewegt werden, befinden sich im Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland. Damit unterliegen diese Daten immer dem deutschen Datenschutz und den Auflagen des deutschen Gesundheitssystems. Das etnenos Versorgungsportal erfüllt die Auflagen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Sämtliche Daten werden mit einer sicheren End-to-End Verschlüsselung übermittelt. Eine zusätzliche Sicherheitsstufe wird durch die Trennung von Softwareentwicklung und Verschlüsselung im Prozess gewährleistet.
Eine langfristige Speicherung der Daten erfolgt nicht. etnenos nimmt keinerlei Einfluss auf die Verteilung, die Abgabe von Betreuungsangeboten oder deren Annahme.
Allein die Teilnehmer gestalten durch ihr Handeln den Ablauf!
Der Bundestag hat im September 2020 das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) verabschiedet. Über den Krankenhauszukunftsfond (KHZF) werden 3 Milliarden € zur Verfügung gestellt. Diese Mittel dienen der Förderung von Investitionen in moderne Notfallkapazitäten, Digitalisierung und IT-Sicherheit.
Darüber hinaus sollen auch die Länder insgesamt 1,3 Milliarden € zur Unterstützung bereit stellen. Es gibt bereits zahlreiche regionale Projekte zur Digitalisierung im Gesundheitsbereich. Vielleicht auch in Ihrer Region.
Patientenportale sind nach Maßgabe des § 19 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) förderfähig.
Etnenos berät und unterstützt Sie bei Ihrem Digitalisierungsprojekt. Wir verfügen über die notwendige Zertifizierung des BAS über die Berechtigung nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV).
Bei Fragen helfen wir gerne weiter.